HUNDEPÄDAGOGE
Hunde sind unsere Leidenschaft

Wesenstest

Ein Wesenstest wird für einen Hund durch die zuständige Behörde angeordnet, wenn dieser durch gefährliches Verhalten auffällig wurde.


Der Gesetzgeber formuliert gemäß ThürTierGefG § 3 Abs. 2, dass dies in der Regel dann der Fall ist, wenn Hunde:

  • eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,
  • einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zu Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes geschah,
  • ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder einen anderen Hund trotz dessen offensichtlich erkennbarer, artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen und nicht nur geringfügig verletzt haben,
  • außerhalb des befriedeten Besitztums des Halters wiederholt in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt haben, das nicht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt oder
  • durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen.

Mit dem Wesenstest soll festgestellt werden, ob der betreffende Hund zu sozialverträglichem Verhalten fähig ist bzw. ein übersteigertes Aggressionsverhalten zeigt.


Die festgestellte Gefährlichkeit eines Hundes kann durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden. (ThürTierGefG § 3 Abs. 4 )


Voraussetzungen, Inhalt und Durchführung eines Wesenstests sind im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) und in der Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests (Thüringer Wesenstestverordnung – ThürWesenstestVO -) geregelt.


Die Kosten für einen Wesenstest belaufen sich auf 600,00 € pro Hund, einschließlich Gutachten und Teilnahme am Prüfungskommissionsgespräch (mit Ordnungsamt und Veterinäramt), zuzüglich aller anfallenden Fahrtkosten.


Sachkundenachweis

Halter eines Hundes, dessen Gefährlichkeit durch einen Wesenstest festgestellt wurde, benötigen in Thüringen hierfür eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes. Eine Voraussetzung für den Erhalt Haltungserlaubnis ist die erforderliche Sachkunde des Hundehalters, die mit erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung bewiesen wird.
Ferner steht es jedem Hundehalter frei eine Sachkundeprüfung auf freiwilliger Basis abzulegen.


Voraussetzungen, Inhalt und Durchführung einer Sachkundeprüfung sind im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) und in der Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Tieren (Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung – ThürSachkundePrüfVO) geregelt.


Die Kosten für die theoretische, sowie praktische Sachkundeprüfung gem. ThürTierGefG belaufen sich auf 200,00 € pro Mensch-Hund-Team.

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